Gemäss Bundesverfassung ist der Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich.
Deshalb dürfen laut neuestem Bundesgerichtsentscheid keine Elternbeiträge mehr für Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Klassenlager, Sporttage, Theater- oder Konzertbesuche verlangt werden, welche für die Lernenden obligatorisch sind.
Hier finden Sie die Stellungnahme der Bildunskommission Schenkon zu diesem Thema.