Informationen zum Schulbetrieb bis Ende Schuljahr 19/20

Mit dem nächsten Lockerungsschritt vom 6.6.2020 werden Menschenansammlungen bis 30 Personen im öffentlichen Raum sowie Veranstaltungen (zeitlich und örtlich begrenzt) bis 300 Personen wieder erlaubt. Dabei sind zwar jeweils separate Schutzkonzepte nötig. Wir freuen uns aber, dass wir nun zum Schuljahresende die folgenden Anlässe durchführen können:

Klassenabschluss
Jede Schulklasse plant für sich klassenintern in den letzten beiden Schulwochen eine schöne Abschlussveranstaltung. Dies kann zum Beispiel ein Ausflug in den Wald mit «Bräteln» oder eine Velotour usw. sein. Auf die Nutzung des ÖVs wird dabei jedoch verzichtet.
Einweihung Spiel- und Sportplatz
Am Freitag, 26. Juni 2020, erfolgt die Schlussabnahme der neuen Sporthalle inkl. Aussenbereich und somit die Übergabe an die Bauherrschaft und die Schule Schenkon. Damit werden auch der neue Sport-/Allwetterplatz sowie der neue Spielplatz fertiggestellt sein. Jede Klasse wird dann in der letzten Schulwoche für sich einmal den neuen Spielplatz gebührend einweihen und testen können.
Schuljahresabschluss – neuer Ablauf!
Traditionellerweise treffen sich die Klassen der Schulanlage Grundhof am letzten Schultag jeweils um 11 Uhr für den gemeinsamen Schuljahresabschluss, bei welchem die 6. Klässler verabschiedet werden und sie sich selber von den Lehrpersonen und Mitschüler/innen verabschieden können. Wir werden diesen Anlass nun auch heuer durchführen können, also am Freitag, 3. Juli 2020. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat diese Bestimmungen weiter gelockert und so freut es mich, dass nun doch auch alle interessierten Eltern dabei sein können.
Deshalb lade ich Sie und insbesondere die Eltern unserer 6. Klässlerinnen und 6. Klässler sehr gerne zu unserem Schuljahresabschluss um 11.00 Uhr auf dem Pausenplatz der Schulanlage Grundhof ein.
Den Klassen werden separate Bereiche zugewiesen sein und ich bitte Sie, den Anlass ebenfalls im dafür vorgesehenen Bereich zu verfolgen. Das Schuljahr endet im Anschluss um 11.45 Uhr.

Wichtig: An diesem letzten Schultag des Jahres finden wie bereits informiert keine Tagesstrukturen statt!

Wir planen, am 17. August 2020 das neue Schuljahr mit dem traditionellen Eröffnungsgottes-dienst um 9.00 Uhr im Grundhof bzw. um 10.00 Uhr im Tann zu starten. Über die dann aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmassnahmen werde ich Sie einige Tage vorher wiederum auf die-sem Weg informieren.Gleich im Anschluss endet das Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler um 11.45 Uhr.

Weiterhin aktuell:

Gesunde Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Präsenzunterricht zu besuchen. Lernende mit Krankheitssymptomen, oder wenn sie mit einer an COVID-19 erkrankten Person im gleichen Haushalt leben, bleiben zu Hause und befolgen den Rat ihres Haus-/Kinderarztes. In der aktuellen Situation empfehlen wir, im Zweifelsfall lieber zu Hause zu bleiben und bitten Sie, uns entsprechend zu informieren.

Hygienemassnahmen:

  • Auf das Händeschütteln wird weiterhin verzichtet.
  • Alle waschen sich vor dem Unterricht (am Vormittag, am Nachmittag und nach den Pausen) die Hände mit Seife. Flüssigseifenspender und Einweghandtücher sind in allen Klassenzimmern vorhanden.
  • Die Räumlichkeiten, insbesondere die Fenster-/Türgriffe und Handläufe werden regelmässig gereinigt.
  • Die Unterrichtsräume werden nach jeder Lektion gut gelüftet.
  • Im üblichen Schulsetting empfiehlt das BAG, keine Schutzmasken zu tragen. Für den Bedarfsfall stehen in jedem Klassenzimmer jedoch Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Plexiglasscheiben oder auch Schutzmasken zur Verfügung.
  • Abstand halten: 2 Meter zwischen Erwachsenen sowie nach Möglichkeit zwischen Kindern und Erwachsenen
  • Contact tracing: Damit im Falle einer positiv getesteten Person die Gesundheitsbehörden rasch alle engeren Kontakte informieren können, soll wo möglich weiterhin auf die Durchmischung der Klassen verzichtet werden.
  • Schutzkonzept der Schule: Unser Schutzkonzept ist weiterhin notwendig und die darin geregelten Punkte, die sich in den letzten vier Wochen sehr bewährt und über die wir Sie im ausführlichen Elternschreiben vom 7. Mai 2020 informiert haben, bleiben weiterhin gültig.

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor und nach dem Unterricht nicht zu lange gemeinsam auf dem Schulareal bleiben. Deshalb dürfen sie sich frühestens 10 Minuten vor dem ersten Läuten bis spätestens 10 Minuten nach dem Schulschluss auf dem Areal aufhalten.

Das BAG empfiehlt, dass erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, das Schulareal meiden. Eltern sollen deshalb das Schulareal und insbesondere das Schulhaus nur nach vorheriger Vereinbarung betreten, zum Beispiel für ein Elterngespräch.

Vorgehen bei Corona-Verdachtsfall
Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wenden sich an ihren Arzt und befolgen die Weisungen. Bei einem Corona-Fall im Schulbetrieb kommt es nicht automatisch zu einer Schulschliessung oder einer Klassenquarantäne. Der Kantonsarzt entscheidet über die Massnahmen wie Quarantäne oder Schulschliessung.

 

Entscheidungen der DVS

Die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern hat für den weiteren Verlauf dieses Schuljahres unter anderem folgende aktuell gültigen Weisungen erlassen:

  • In den ersten beiden Unterrichtswochen nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts sollen die Inhalte des Fernunterrichts wiederholt werden, um allfällige Lücken bei den Lernenden zu schliessen.
  • Im Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres erfolgen wieder die üblichen Beurteilungen in allen Kompetenzen; das heisst ab der 3. Klasse auch wieder mittels Bewertung durch Noten.
  • Die Lernenden erhalten für das zweite Semester des laufenden Schuljahres ein übliches Zeugnis. Darin wird ein Vermerk betreffend Fernunterricht aufgrund der Corona-Pandemie aufgeführt.

Falls es Sie interessiert, finden Sie die Weisungen und Richtlinien, welche im Kanton Luzern für alle Schulen verbindlich sind, auf der Webseite der DVS unter https://volksschulbildung.lu.ch/coronavirus.

Entscheidungen der EDK

Die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) hat gestern einige Entscheidungen zum laufenden Schuljahr getroffen:

  • Das Schuljahr 19/20 gilt in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr, unabhängig von der Dauer des Fernunterrichts oder allfälligen weiteren Beschlüssen des Bundesrats.
  • Die Schulzeit wird entsprechend nicht verlängert und das laufende Schuljahr muss auch nicht wiederholt werden.
  • Die festgelegten Ferienpläne behalten ihre Gültigkeit. Die Ferien werden beibehalten und nicht für den Unterricht genutzt.
  • Es werden für alle Klassen Zeugnisse ausgestellt und mit einem entsprechenden Vermerk ergänzt (kein Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie).

 

 

 

 

Dieser Beitrag wird laufend und nach neuestem Wissensstand aktualisiert.

Stand 29.06.2020 13.45 Uhr