Per 31. Mai 2021 gilt:

Die Maskentragpflicht in den 5./6. Primarklassen sowie in klassenübergreifenden Settings (Religion, Solina, etc.) ist aufgehoben. Dies gilt für alle Unterrichtssituationen in den Innenräumen, inklusive Sport und Musik. Allerdings können die Lehr- oder Betreuungspersonen in speziellen Situationen (z. B. im öffentlichen Verkehr oder in grösseren Gruppen) jederzeit das Tragen einer Schutzmaske anweisen.

Weiter Informationen werden noch folgen.

Weiterhin gilt:

Neue Testkriterien für Kinder mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat per 24. März 2021 die Testkriterien für Kinder unter 12 Jahren angepasst. Neu werden Kinder ab 6 Jahren nach den gleichen Kriterien getestet wie Kinder über 12 Jahre bzw. wie Erwachsene. Eltern, deren Kinder Krankheits- und Erkältungssymptome haben, können sich auf www.coronabambini.ch über die vom BAG empfohlenen Abklärungsschritte informieren. Über diese Website des Inselspitals Bern kann in Erfahrung gebracht werden, ob ein Kind die Schule besuchen darf und ob allenfalls ein Covid-Test notwendig ist.

Schulbibliothek
Die Schulbibliothek hat für die Schülerinnen und Schüler weiterhin zu den folgenden Zeiten geöffnet:
– Dienstag, 15.15 – 16.45 Uhr
– Freitag, 15.15 – 16.45 Uhr
Da in der Schulbibliothek Lernende aus verschiedenen Klassen zusammenkommen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt auch hier neu eine Maskenpflicht bereits für Kinder ab der 1. Klasse. Die dafür benötigten Masken können die Kinder bei ihren Lehrpersonen beziehen.

Schwimmunterricht
Das Schulschwimmen kann gemäss kantonalen Vorgaben weiterhin regulär stattfinden, inkl. Anreise mit ÖV. Da jeweils 2 Klassen zusammen den Schwimmunterricht besuchen, sollen deshalb bereits ab der 1./2. Klasse auf dem Weg zum Schulschwimmen im öffentlichen Verkehr alle Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen, auch wenn die Kinder noch nicht 12-jährig sind. Die Schule stellt für diese Situationen Schutzmasken sowie Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.

Im Weiteren gelten die Schutzmassnahmen des Campus Sursee (aktuell Maskentragpflicht für alle in den Eingangsbereichen und den Garderoben).

Elterngespräche
Elterngespräche können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln vor Ort stattfinden. Dabei gilt eine Maskentragpflicht für alle Erwachsenen und Kinder ab der 5. Klasse. Für den Kontakt zu den Lehrpersonen nutzen die Eltern die üblichen Kommunikationskanäle (Telefon, Kontaktheft usw.). Damit die Eltern, wenn gewünscht, Einblick in den Unterrichtsalltag erhalten können, dürfen Sie sich bei den Lehrpersonen melden, um eine individuelle Besuchsmöglichkeit zu vereinbaren.

Hygienemassnahmen und Abstandsregeln
Weiterhin ist das Einhalten der Hygienemassnahmen und Abstandsregeln das A und O für die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus. Deshalb sind diese nachfolgend zusammengefasst noch einmal aufgelistet:

  • Auf das Händeschütteln wird weiterhin verzichtet.
  • Alle waschen sich mindestens vor dem Unterricht (am Vormittag, am Nachmittag und nach den Pausen) die Hände mit Seife.
  • Die Räumlichkeiten, insbesondere die Fenster-/Türgriffe und Handläufe werden regelmässig gereinigt.
  • Die Unterrichtsräume werden nach jeder Lektion gut gelüftet.
  • Im üblichen Schulsetting empfiehlt das BAG, keine Schutzmasken zu tragen. Für den Bedarfsfall stehen in jedem Klassenzimmer Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Plexiglasscheiben oder auch Schutzmasken zur Verfügung.
  • Im öffentlichen Verkehr gilt weiterhin eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. Neu gilt ab der 3./4. Klasse, dass auf dem Weg zum Schulschwimmen im öffentlichen Verkehr alle Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen, auch wenn noch nicht alle Kinder 12-jährig sind. Die Schule stellt für diese Situationen Schutzmasken sowie Händedesinfektionsmittel zur Verfügung, die Kinder dürfen aber auch eigene geeignete Stoffmasken tragen.
  • Zwischen Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern (ab der 3. Klasse) soll soweit als möglich ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden.

Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
Die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) hat in Zusammenarbeit mit dem BAG sowie unter Einbezug von Kantons- und Kinderärzten eine Orientierungshilfe für das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern ausgearbeitet. Dieses Merkblatt finden Sie hier.

 

 

 

Stand: 28.5.2021, 12 Uhr