Urlaubsregelung

Jokertage

Mit den Jokertagen erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, allfällige voraussehbare Urlaubstage unbürokratisch selbständig zu organisieren. Sie dürfen in eigener Verantwortung vier Halbtage Dispens pro Schuljahr beanspruchen. Diese Halbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden. Die Erziehungsberechtigten beantragen die Jokertage frühzeitig – mindestens 10 Tage im Voraus bei der Klassenlehrperson schriftlich mit dem Formular Jokertage. Zu spät beantragte Jokertage werden abgelehnt. Das Formular erhalten Sie bei der Klassenlehrperson, oder Sie können es hier herunterladen. In der letzten Woche vor den Sommerferien und in der ersten Woche nach den Sommerferien dürfen keine Jokerhalbtage eingesetzt werden. 

Formular Jokertage

Unvorhersehbare Abwesenheit

Die Jokerhalbtage müssen nicht eingesetzt werden für unvorhersehbare Abwesenheiten wie Krankheit oder Unfall. Unvorhersehbare Abwesenheiten sind von den Erziehungsberechtigten der zuständigen Lehrperson unter Angabe des Grundes vor Unterrichtsbeginn zu melden.

Dispensation vom Unterricht/Urlaubstage von max. 3 Tagen

Lernende können auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten vom Unterricht dispensiert werden. Es müssen keine Jokerhalbtage eingesetzt werden. Für folgende Dispensationsgründe kann ein Urlaubsgesuch gestellt werden: länger dauernder Arzt- oder Zahnarztbesuch, Teilnahme an (inter-)nationalen oder regionalen Wettkämpfen, Todesfall in der Familie, hohe Familienfeste oder Vergleichbares.
Für Freizeitausflüge o.ä. werden keine Urlaube bewilligt. Dazu sind die Jokertage einzusetzen und mit dem separaten Formular rechtzeitig anzumelden.

Formular Urlaubstage