Der Regierungsrat hat gestern, 2.9.2021 die vorübergehende Wiedereinführung der Maskentragpflicht an den Schulen beschlossen. Dies gilt im Hinblick auf die steigenden Zahlen und um den Schulbetrieb zu beruhigen, Klassenschliessungen möglichst zu vermeiden und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten.

Maskentragpflicht ab Montag, 6. September 2021

Ab kommendem Montag gilt für die Lernenden der 5. und 6. Primarklassen, die Lernenden der Sekundarschule, für alle Lehrpersonen sowie für alle Mitarbeitenden der Schulen und für externe Personen wieder eine generelle Maskentragpflicht in den Innenräumen der Schulen. Auch beim Singen und im Sportunterricht muss in Innenräumen wieder eine Maske getragen werden. Zudem sind Kontaktsportarten nicht mehr erlaubt. Die Maskentragpflicht gilt auch für geimpfte Personen, so wie dies im öffentlichen Verkehr der Fall ist.

Die Eltern werden im Verlaufe des heutigen Freitags noch eine Information per E-Mail erhalten.