Gemäss Bundesverfassung ist der Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich.

Deshalb dürfen laut neuestem Bundesgerichtsentscheid keine Elternbeiträge mehr für Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Klassenlager, Sporttage, Theater- oder Konzertbesuche verlangt werden, welche für die Lernenden obligatorisch sind.

Hier  finden Sie die Stellungnahme der Bildunskommission Schenkon zu diesem Thema.